Zusatzstoffverordnung
 
Liebe Besteller und Selbstabholer, im Rahmen der gesetzlich verordneten Zusatzstoffverordnung sind wir verpflichtet, sämtliche Inhaltsstoffe aus nicht natürlicher Herkunft in Speisen und Zutaten mit Kennziffern zu versehen und diese in einer tabellarischen Aufstellung zu deklarieren.
 
1)mit Farbstoffen
2)mit Konservierungsstoffen
3)mit Antioxydationsmittel
4)mit Geschmacksverstärker
7)mit Phosphat
9)koffeinhaltig
15)Vorderschinken
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